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Liquidationsüberschüsse einer Privatstiftung aus der Beteiligung an einer ausländischen Körperschaft
Privatstiftungen sind nach § 13 Abs. 2 Z 4 KStG 1988 mit Einkünften i. S. d. § 31 EStG 1988 befreit. Es sind daher Überschüsse aus der Veräußerung in- und ausländischer Anteile außerhalb der Spekulationsfrist steuerfrei. Die Steuerbefreiung bezieht sich nach § 31 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 auch auf Überschüsse auf Grund der Liquidation in- und ausländischer Körperschaften unabhängig von der Höhe der Beteiligung und unabhängig von der steuerlichen Beurteilung des Vorganges im Ansässigkeitsstaat der Körperschaft. (