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Die Pensionsinvestmentfonds nach der Steuerreform 2000
Prämienförderung bis zu 1.000 Euro
Durch das Steuerreformgesetz 2000 (BGBl. I Nr. 106/1999) wurde das dritte Standbein der Altersvorsorge, die private Pensionsvorsorge, neu geregelt. Davon betroffen sind auch die Pensionsinvestmentfonds, bei denen nun einerseits bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 EUR eine Prämienförderung eingeführt wird, andererseits die bisher bestehenden Optionen beim Auszahlungsplan weggefallen sind. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen gelten ab dem .
1. Begriff und aufsichtsrechtlicher Rahmen
Gemäß § 23 a Investmentfondsgesetz (InvFG) ist ein Pensionsinvestmentfonds ein Kapitalanlagefonds im Sinne des InvFG, der gemäß den Fondsbestimmungen die Bezeichnung Pensionsinvestmentfonds führt. Für Pensionsinvestmentfonds gelten grundsätzlich die allgemeinen Bestimmungen des InvFG, soweit nicht Sondervorschriften zu berücksichtigen sind.
1.1. Veranlagungsvorschriften
Gemäß § 23 d InvFG dürfen für einen Pensionsinvestmentfonds Wertpapiere nur unter folgenden Voraussetzungen und Beschränkungen erworben werden:
• Für bis zu 50% des Fondsvermögens dürfen Wertpapiere von Ausstellern, die ihren Sitz außerhalb des EWR haben, erworben werden.
• Mindestens 30% des Fondsvermögens müssen in Aktien, Wertpapieren über ...