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SWK 31, 1. November 1999, Seite T 260

Steuertermine im November

(FLD) - Am sind folgende Abgaben fällig:

• Umsatzsteuer, Vorauszahlung für den Monat September 1999 bzw. für das 3. Viertel 1999 (Vorauszahlung für den Monat Oktober 1999 bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der Sondervorauszahlung 1998) sowie Sondervorauszahlung 1999 bei vierteljährlichem Vorauszahlungszeitraum;

• Kammerumlage für das 3. Viertel 1999;

• Normverbrauchsabgabe für den Monat September 1999;

• Elektrizitäts- und Erdgasabgabe für den Monat September 1999;

• Kapitalertragsteuer gemäß § 93 Abs. 3 i. V. m. § 96 Abs. 1 Z 3 EStG für den Monat September 1999;

• Kraftfahrzeugsteuer für das 3. Viertel 1999;

• Lohnsteuer für den Monat Oktober 1999;

• Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für den Monat Oktober 1999;

• Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Monat Oktober 1999;

• Straßenbenützungsabgabe (bei monatsweiser Berechnung) für den Monat Oktober 1999;

• Einkommensteuer, Vorauszahlung für das 4. Viertel 1999;

• Körperschaftsteuer, Vorauszahlung für das 4. Viertel 1999;

• die vom Grundsteuermeßbetrag abgeleiteten Beiträge, die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben sowie die Bodenwertabgabe für das 4. Viertel 1999.

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