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Einkommensteuer - Rentenbezüge aus der deutschen Ärzteversorgung
Rentenbezüge aus der deutschen Ärzteversorgung (§ 1 EStG)
Rentenbezüge von deutschen Ärztekammern, die als öffentlich-rechtliche Körperschaften konstituiert sind, stellen Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung dar und sind nach Art. 10 DBA-Deutschland von der Besteuerung freizustellen ( GZ 04 1482/52-IV/4/99 in AÖFV 206/1999).