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Einkommensteuer - Investitionszuschuß für Spielautomaten
Investitionszuschuß für Spielautomaten (§ 4 Abs. 1, § 15 EStG)
Hat eine AutomatenaufstellungsgmbH einem Kaffehausbesitzer einen Investitionszuschuß von 300.000 S für jene Investitionen bezahlt, die er im Zusammenhang mit der Aufstellung von Automaten getätigt hat, dann ist dieser Zuschuß als Einnahme anzusetzen. Eine Kürzung der Anschaffungskosten nach § 6 Z 10 EStG kommt nur bei bestimmten Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln in Frage ().