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SWK 12, 20. April 1998, Seite 040

Vergnügungssteuer Wien

Der Geschäftsführer einer Videoverleih-GmbH kann nicht wegen Nichtabfuhr der Wiener Vergnügungssteuer, die vor seiner Geschäftsführerbestellung fällig geworden ist, bestraft werden - (§ 19 Abs. 1 Wiener Vergnügungssteuergesetz), (Aufhebung eines Bescheides des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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