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Kurzinformation des BMF zur steuerlichen Behandlung von Einlagenrückzahlungen
Korrektur von Fehlentscheidungen bis möglich
(BMF) - Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Erlaß vom , GZ 06 0257/1-IV/6/98 (abgedruckt in SWK-Heft 9/1998, S 263 ff.), die steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen i. S. d. § 4 Abs. 12 und § 15 Abs. 4 EStG erläutert und mit Beispielen versehen. Der Erlaß wird im AÖFV veröffentlicht werden. Der Erlaß enthält folgende wesentliche Aussagen:
1. Begriff
• Die Einlagenrückzahlung i. S. d. § 4 Abs. 1 bzw. § 15 Abs. 4 EStG ist der Umkehrtatbestand der Einlage i. S. d. § 6 Z 14 EStG bzw. § 8 Abs. 1 KStG („Rücktausch").
• Da die gesellschaftsrechtliche Einlage eine Vermögensübertragung auf die Körperschaft voraussetzt, kann auch eine Einlagenrückzahlung nur bei einer Vermögensübertragung auf einen Gesellschafter aus gesellschaftsrechtlichen Erwägungen außerhalb einer offenen oder verdeckten Ausschüttung vorliegen, unabhängig davon, ob und in welchem Ausmaß der Empfänger selbst vorher Einlagen geleistet hat.
• Da für gesellschaftsrechtliche Einlagen die steuerlichen Bewertungsvorschriften anzuwenden sind, ist die Einlagenrückzahlung vom Ausmaß des steuerlichen Eigenkapitals der Körperschaft abhängig.
2. Ebene der Körperschaft
• Einlagenrückzahlungen sind bei allen Körper...