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Mögliche EU-Widrigkeit der Einschränkung des Vorsteuerabzugs bei Klein-LKW und Kleinbussen durch das StruktAnpG 1996
Die Arbeitsgruppe EG-Recht des Fachsenats für Steuerrecht hat sich in der Arbeitsgruppensitzung vom weiters mit der Richtlinienkonformität der durch das StruktAnpG 1996 erfolgten Einschränkung des Vorsteuerabzuges bei bestimmten Klein-LKW sowie Kleinbussen beschäftigt und ist dabei zu folgenden Ergebnissen gelangt:
• Die Arbeitsgruppe vertritt die Ansicht, daß nach Art. 17 Abs. 6 der 6. USt-RL Österreich lediglich berechtigt ist, die im Zeitpunkt des Beitritts zur EU (somit am ) bestehenden, grundsätzlich richtlinienwidrigen Vorsteuerausschlüsse beizubehalten. Eine Einschränkung der am zulässigen Vorsteuerabzüge ist - abseits der durch die Richtlinie vorgegebenen Vorsteuerausschlüsse - nur nach Art. 17 Abs. 7 der 6. USt-RL möglich. Nach dieser Bestimmung darf der Vorsteuerabzug bei Investitionsgütern oder anderen Gegenständen nur ausdrücklich aus Konjunkturgründen und nach vorheriger Konsultation des Mehrwertsteuerausschusses der EU nach Art. 29 der 6. USt-RL beschränkt werden.
• Die Rechtslage hinsichtlich der Klein-LKW war am durch die damals geltende Verordnung BGBl. 134/1993 (entgegen der einschlägigen VwGH-Judikatur) eindeutig konkretisiert.
• Im Bereich der Kleinbusse war am durch die Judikatur des VwGH (