Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 1998, Seite 039

Schweizer Unternehmensberatung: Abzugssteuer

Der Auftraggeber einer in Österreich tätigen Schweizer Unternehmensberaterfirma ist verpflichtet, vom bezahlten Honorar 20 Prozent Abzugssteuer einzubehalten und abzuführen - (§§ 99, 100 EStG)

Im Beschwerdefall hatte die Schweizer Unternehmensberaterfirma beim österreichischen Auftraggeber, einem österreichischen Industrieunternehmen, einen Büroraum zur Verfügung und freien Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen, Kopierern und anderen üblichen Büroeinrichtungen. Darin ist eine feste Betriebsstätte im Sinne des Österreichisch-Schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens zu sehen, auch wenn die Tätigkeit der Schweizer Firma kürzer als zwölf Monate dauerte. (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...