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Schweizer Unternehmensberatung: Abzugssteuer
•Der Auftraggeber einer in Österreich tätigen Schweizer Unternehmensberaterfirma ist verpflichtet, vom bezahlten Honorar 20 Prozent Abzugssteuer einzubehalten und abzuführen - (§§ 99, 100 EStG)
Im Beschwerdefall hatte die Schweizer Unternehmensberaterfirma beim österreichischen Auftraggeber, einem österreichischen Industrieunternehmen, einen Büroraum zur Verfügung und freien Zugang zu Telekommunikationseinrichtungen, Kopierern und anderen üblichen Büroeinrichtungen. Darin ist eine feste Betriebsstätte im Sinne des Österreichisch-Schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens zu sehen, auch wenn die Tätigkeit der Schweizer Firma kürzer als zwölf Monate dauerte. (Abweisung)
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