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Einkaufszentrum als Teilbetrieb
(BMF) - 1. Teilbetriebseigenschaft Einkaufszentrum
Nach Rechtsprechung, Literatur und Verwaltungspraxis bestehen für das Vorliegen eines Teilbetriebes folgende Voraussetzungen (vgl. Doralt, Einkommensteuer, 3. Auflage, Tz. 49 zu § 24):
• Der Teilbetrieb muß organisch in sich geschlossen sein.
• Der Teilbetrieb muß eine gewisse Selbständigkeit gegenüber dem Gesamtbetrieb aufweisen.
• Der Teilbetrieb muß vom Erwerber ohne weiteres fortgeführt werden können (für sich lebensfähig sein).
Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Veräußerer.
Die genannten Voraussetzungen können im Falle der gewerblichen Vermietung eines Einkaufszentrums möglicherweise gegeben sein, insbesondere wenn diese Vermietung gegenüber der Vermietung anderer Wirtschaftsgüter wirtschaftlich weitaus im Vordergrund steht (hier: Anschaffungskosten des Einkaufszentrums 150, Anschaffungskosten anderer vermieteter Wirtschaftsgüter 9).
2. Verlustausgleichsverbot
Verluste aus der hier vorliegenden schwerpunktmäßigen Vermietung fallen unter das Verlustausgleichsverbot nach § 2 Abs. 2 EStG 1988. Diese Verluste sind späteren Gewinnen aus diesem Betrieb zu verrechnen. Das Verlustausgleichsverbot stellt auf den Gesamtbetrieb und nicht auf Teilbetriebe ab. Die...