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SWK 12, 20. April 1998, Seite 042

Mängelbeseitigung während der Prüfung

(W. N.) Mängelbeseitigung während der Prüfung kommt laufend vor, wenn der Abschlußprüfer während seiner Tätigkeit Mängel aufdeckt und diese einvernehmlich korrigiert werden. Der Bestätigungsvermerk, also das Prüfungsurteil, enthält ja auch ausdrücklich die Formulierung „nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung" (§ 274 Abs. 1 HGB). Daher können und sollen alle aufgetauchten Fehler und Mängel (Prüfungsfeststellungen) noch während der Prüfung (nachweislich) behoben werden - soweit möglich (Einwirkungsgebot des Prüfers) -, sodaß der Prüfer letztlich einen positiven, d. h. uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilen kann.

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