Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 12, 20. April 1998, Seite 040

Wasserbezugsgebühr Wien

In Wien ist die Wasserbezugsgebühr, wenn kein Wasserzähler eingebaut ist oder dieser über eine tolerierbare Fehlergrenze hinaus unrichtig anzeigt, nicht in jedem Fall schlechthin nach dem Tagesdurchschnitts-Verbrauch des gesamten Vorjahres bzw. der Vorjahre zu berechnen - (§ 11 Wiener Wasserversorgungsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...