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SWK 12, 20. April 1998, Seite 353

Mietrechtsablösen nach EuGH-Entscheidung umsatzsteuerbefreit

Keine USt-Pflicht für Leistungen im Konnex mit steuerbefreitem Mietverhältnis

Mag. Friedrich Hahn und Mag. Erich Wolf

Nach der österreichischen Lehre, Verwaltungspraxis und Rechtsprechung ist die Weitergabe oder Aufgabe von Mietrechten mit dem Normalsteuersatz umsatzsteuerpflichtig.Die Umsatzsteuerpflicht gilt nach herrschender Kommentarmeinungauch nach Inkrafttreten des UStG 1994 mit . Der Europäische Gerichtshof hat jedoch die gegenteilige Auffassung vertreten.

Spätestens seit dem EU-Beitritt müssen steuerrechtliche Tatbestände auch auf ihre EU-Konformität untersucht werden. Gemeinschaftsrecht geht grundsätzlich nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH bzw. aller österreichischen Höchstgerichte dem innerstaatlichen Recht vor. Die Vorrangstellung wird auch durch Art. 5 EGV bzw. Art. 189 EWGV dokumentiert, die Rangnormen darstellen, was zur Folge hat, daß entgegenstehendes nationales Recht nichtig ist. Aufgrund dieses Anwendungsvorrangs sind alle nationalen Behörden verpflichtet, dem Gemeinschaftsrecht bei entgegenstehendem nationalen Recht zur Geltung zu verhelfen.

Gemäß Art. 189 Abs. 1 EGV ist die Richtlinie für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich, überläßt jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl der Form und der Mittel. Mit...

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