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Kommunalsteuerpflicht von Urlaubsentschädigungen und -abfindungen
Wie der Fachsenat für Steuerrecht bereits berichtet hat, verbleibt angesichts der nunmehr eindeutigen Judikatur des VwGH zur Interpretation des § 67 Abs. 6 EStG im Bereich der Kommunalsteuer nur mehr die Möglichkeit zur Erhebung einer VfGH-Beschwerde.
Mittlerweile wurde im Auftrag der Kammer der Wirtschaftstreuhänder eine VfGH-Musterbeschwerde zu diesem Problem ausgearbeitet, die von interessierten Kolleginnen und Kollegen in der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Wien angefordert werden kann.