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SWK 12, 20. April 1998, Seite R 38

GmbH-Geschäftsführer: Haftung

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich für uneinbringlich gewordene Abgabenschulden der GmbH, wenn er nicht nachweist, daß er bei Verwendung der verfügbaren Mittel die Abgabenschulden im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten - (§ 9 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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