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SWK 12, 20. April 1998, Seite T 49

Rückforderung von gemeinschaftsrechtswidrig erhobenen Firmenbucheintragungsgebühren

Mag. Dr. Thomas Keppert

gebühren

Der VwGH hat mit Erkenntnis vom (97/16/0050, 0061) die bis gültigen, in einem Promillesatz bestehenden Firmenbucheintragungsgebühren bei Gründung (TP 10 D I lit. a Z 3 GGG) und Kapitalerhöhung (TP 10 D I lit. c GGG) von Kapitalgesellschaften und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit ab dem als europarechtswidrig qualifiziert.

Mittlerweile hat der österreichische Gesetzgeber auf die Judikatur des VwGH reagiert und mit der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl. I 140/1997, die mit dem IRÄG 1997 eingeführten und ursprünglich erst ab geltenden neuen (festen) Firmenbucheingabe- und -eintragungsgebühren bereits mit rückwirkend in Kraft gesetzt. Dabei wurden die neuen Gerichtsgebühren aber mit den nach altem Recht zu entrichtenden Gebühren der Höhe nach gedeckelt. Im Effekt bewirkt diese Regelung, daß sämtliche Rückzahlungsanträge bei Gesellschaftsgründungen mit dem gesetzlichen Mindestkapital von den zuständigen Firmenbuchgerichten abgewiesen werden, da die neuen Gerichtsgebühren in diesen Fällen höher sind als die gemeinschaftsrechtswidrigen alten Gebühren.

Die rückwirkende „Sanierung" der gemeinschaftsrechtswidrigen alten Firmenbucheintragungsgebühren hat zwar in Fa...

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