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SWK 12, 20. April 1998, Seite 343

Die abgabenrechtliche Beurteilung von Geld- oder Sachpreisen bei Unternehmern

Unterschiede zwischen Wettbewerbspreisen und Ehrenpreisen

Mag. Dr. Felix Blazina

Im Lotto ist alles möglich, im Wirtschaftsleben ebenso. Durch glückliche Fügungen des Schicksals kann es passieren, daß ein Unternehmer einen Geld- oder Sachpreis gewinnt oder Wirtschaftsgüter gratis erhält. Nun stellt sich die Frage, wie derartige Vorgänge abgabenrechtlich zu beurteilen sind, und zwar sowohl aus umsatz- als auch aus einkommensteuerlicher Sicht.

1. Umsatzsteuer

Die Generalnorm des § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 bestimmt, daß der Umsatzsteuer die Leistungen unterliegen, welche ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Wesentliches Element für das Vorliegen eines steuerbaren Umsatzes ist also, daß ein Leistungsaustausch zwischen Unternehmer und Abnehmer stattfindet. Falls nun ein Unternehmer einen Preis verliehen bekommt, muß untersucht werden, ob dieser quasi als Entlohnung für eine von ihm erbrachte Leistung anzusehen ist.

1.1. Steuerbare Wettbewerbspreise

Verspricht jemand unbestimmten Personen für eine erbrachte Leistung oder einen eingetretenen Erfolg eine Belohnung, handelt es sich gemäß § 860 ABGB um eine Auslobung. Solche einseitigen Rechtsgeschäfte stellen beispielsweise die öfters anzutreffenden Architekten-, Literatur- oder Musikwettbewerbe dar. Ein Architekt, d...

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