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Gesetzesentwurf zu § 28 Abs. 5 EStG (Investitionszuschuß als Ersatzlösung für steuerliche Mietzinsrücklage)
Der Fachsenat für Steuerrecht hat im Rahmen des Begutachtungsverfahrens zum vorliegenden Entwurf eines neuen § 28 Abs. 5 EStG Stellung genommen. Entgegen den Ausführungen in Teilen der Tagespresse ist diese Bestimmung keineswegs bereits beschlossen. Im Gegenteil scheint kein politischer Konsens hinsichtlich der vorgeschlagenen Lösung zu bestehen.
Der Fachsenat für Steuerrecht hat in seiner Stellungnahme im wesentlichen darauf hingewiesen, daß der mietenrechtlichen Verrechnungspflicht von Überschüssen steuerlich am besten durch die Bildung eines steuerfreien Betrages nach Art der Bestimmung des § 28 Abs. 5 EStG (bzw. einer steuerfreien Rücklage gemäß § 11 EStG) i. d. F. vor dem StruktAnpG 1996 entsprochen wird, allerdings ergänzt um einen - einer angemessenen Verzinsung entsprechenden - Zuschlag bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung. Der Fachsenat ist weiters der Meinung, daß mit der Streichung der steuerfreien Beträge und der privilegierten Absetzung für Abnutzung von Herstellungskosten bei Assanierungen nach dem Stadterneuerungsgesetz durch das StruktAnpG 1996 das vormals vom VfGH als verfassungskonform angesehene System der Einkunftsermittlung in der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung empfindlich gestört wurde und daher nunmehr verfass...