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Lohnsummensteuer
•Der Lohnsummensteuer unterlagen nicht die lohnsteuerfreien Bezüge gemäß § 68 Abs. 1, 2 und 7 EStG (Schmutz-, Erschwernis-, Gefahrenzulagen, Überstundenzuschläge, an freigestellte Betriebsräte fortgezahlte derartige Zulagen) - (§ 26 Abs. 2 GewStG in der Novellen-Fassung 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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