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Zur Notwendigkeit der Bekämpfung einer Aussetzung im Getränkesteuer(rückforderungs)verfahren
Gefahr des Verlustes der Ergreiferprämie
Aufgrund der in der Literatur) geäußerten Bedenken gegen eine Vereinbarkeit der innerstaatlichen Bestimmungen über die Getränkebesteuerung mit Gemeinschaftsrecht, der Einleitung des Vorabentscheidungsverfahrens) durch den VwGH) und der Stellungnahme der Kommission) kommt es zu einer regelrechten „Rückforderungsflut". Die Abgabenbehörden (zumeist zweiter Instanz) begegnen dieser Entwicklung zunehmend mit einer Aussetzung der Entscheidung. Die vorliegende Untersuchung widmet sich der Frage, ob eine derartige Aussetzung nachteilige Auswirkungen auf die Rückforderung der entrichteten Abgabe oder die Geltendmachung weiterer Ansprüche haben kann.
A. Verfahrensrechtliche Vorbemerkungen
1. Einordnung der Getränkesteuer
Bei der Getränkesteuer handelt es sich um eine ausschließliche Gemeindeabgabe.) Soweit ersichtlich, ist diese in ganz Österreich als Selbstbemessungsabgabe ausgestaltet. Grundsätzlich hat sohin der Abgabenschuldner die Abgabe selbst zu berechnen und zu entrichten. Zu einer bescheidmäßigen Festsetzung kommt es an sich nur dann, wenn die entsprechende Erklärung nicht, unvollständig oder unrichtig eingereicht wird. Die Abgabenfestsetzung durch die Behörde ist sohin nur ausnahmswei...