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SWK 3, 20. Jänner 1997, Seite R 11

Betriebsaufgabe

Bei Verpachtung eines Betriebes liegt Betriebsaufgabe dann vor, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit der Verpächter selbst diesen Betrieb nie mehr wieder auf eigene Rechnung und Gefahr führen wird - (§ 24 Abs. 3 EStG 1972), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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