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Betriebsaufgabe
• Bei Verpachtung eines Betriebes liegt Betriebsaufgabe dann vor, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit der Verpächter selbst diesen Betrieb nie mehr wieder auf eigene Rechnung und Gefahr führen wird - (§ 24 Abs. 3 EStG 1972), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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