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SWK 34, 5. Dezember 1996, Seite 123

Rücklage vom nichtentnommenen Gewinn

In die Berechnungsgrundlage für die Rücklage vom nichtentnommenen Gewinn waren die Gewerbesteuervorauszahlungen nicht einzubeziehen - (§ 11 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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