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SWK 34, 5. Dezember 1996, Seite 123
Rücklage vom nichtentnommenen Gewinn
•In die Berechnungsgrundlage für die Rücklage vom nichtentnommenen Gewinn waren die Gewerbesteuervorauszahlungen nicht einzubeziehen - (§ 11 EStG 1972), (Abweisung)
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