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SWK 34, 5. Dezember 1996, Seite 321

Die Autobahnvignette ab 1997

Für Schwarzfahrer sind empfindliche Strafen vorgesehen

Mag. Eva Pernt

Mit wird die Benützung aller österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen mautpflichtig.

Gegenstand der zeitabhängigen Maut

Die Vignettenregelung gilt für alle Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeugkombinationen mit einem Gesamtgewicht von 12 Tonnen und darüber wird zusätzlich weiterhin die Straßenbenützungsabgabe erhoben, allerdings kann dabei die zeitabhängige Maut angerechnet werden.

Gültigkeit Neben der Jahresvignette für Österreichs Autobahnnetz, die grundsätzlich eine Gültigkeitsdauer vom bis (also insgesamt 14 Monate) hat, gibt es auch eine 2-Monats-Vignette. Besonders für den Tourismus ist die PKW-Wochenvignette bedeutsam, die jeweils von Freitag 0 Uhr bis zum zweiten darauffolgenden Sonntag 24 Uhr (also 10 Tage) gilt.

Sonderregelungen

Mit Einführung der Vignette ist eine Absenkung der Mautgebühren auf den Strecken der Sondergesellschaften (Arlberg, Brenner, Pyhrn, Tauernautobahn) um ca. 15% für PKW-Einzelfahrten verbunden.

PKW-Anhänger (Boots-, Motorrad- und Wohnwagenanhänger) sind von der Vignettenpflicht ausgenommen. Wohnmobile fallen unter den PKW-Tarif. Behinderte mit einem Ausweis nach § 29 b StVO erhalten eine Gratisvignette.

Anrechnung auf die Straßenben...

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