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Dacherneuerung und Dachbodenausbau
Dacherneuerung und Dachbodenausbau (§ 28 Abs. 2 EStG)
Wird anläßlich eines Dachgeschoßausbaues das gesamte Dach erneuert, können die Kosten der Dachinstandsetzung sofort abziehbare (bzw. auf 10 Jahre verteilbare) Werbungskosten sein. Sie sind jedoch insoweit den Herstellungskosten des Dachgeschoßausbaues zuzurechnen, als sie durch diesen bedingt sind, wie z. B. beim Einbau von Gaupen (BFH , IX R 34/94, in BB 1996, 2286).