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SWK 34, 5. Dezember 1996, Seite 123

Verfahren: Wiederaufnahme

Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht zu bewilligen, wenn die Versäumung der Rechtsmittelfrist durch ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden des Vertreters entstanden ist - (§ 303 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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