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Pachtermäßigung: Fremdvergleich
•Die rückwirkende Ermäßigung des Pachtschillings gegenüber der Pächter-GmbH, an der der Verpächter zu 95% als Gesellschafter beteiligt ist, ist beim Verpächter steuerlich nicht anzuerkennen, wenn nicht nachgewiesen wird, daß auch ein fremder Verpächter einer rückwirkenden Ermäßigung zugestimmt hätte - (§ 5 EStG 1972), (Abweisung in diesem Punkt)
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