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SWK 34, 5. Dezember 1996, Seite 615

Fremdkapitalzinsen als nachträgliche Betriebsausgabe

Die entscheidenden Kriterien für die Abzugsfähigkeit

Dr. Klaus Hirschler

Mit der Beendigung der unternehmerischen Tätigkeit (das gleiche gilt im übrigen auch für die außerbetrieblichen Tätigkeiten) ist nicht zugleich auch die Beendigung des Einkünftezusammenhangs verbunden. Es sind vielmehr auch nach Beendigung der Tätigkeit steuerrelevante Vorfälle denkbar, die entsprechend dem Veranlassungsprinzip zu berücksichtigen sind. Ein solcher Zusammenhang kann mit Schulden aus der betrieblichen Tätigkeit verbunden sein, die bei Beendigung des Unternehmens nicht getilgt wurden und für die dementsprechend weiter Fremdkapitalzinsen zu entrichten sind.

1. Der Veranlassungszusammenhang

Entscheidendes Kriterium für die Abzugsfähigkeit als nachträgliche Betriebsausgaben ist, daß deren Ursache in der vorangegangenen betrieblichen Tätigkeit liegt. Soweit dieser Verursachungszusammenhang nicht bzw. nicht mehr besteht, stellen die nachträglichen Fremdkapitalzinsen keine nachträglichen Einkünfte aus der ehemaligen betrieblichen Tätigkeit mehr da. Damit ist allerdings nicht gesagt, daß diese Aufwendungen steuerlich vollkommen unbeachtlich sind. Es ist vielmehr möglich, daß sie nunmehr in einer anderen steuerlich relevanten Beziehung zu einer Einkünfteerzielung stehen. In der...

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