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SWK 34, 5. Dezember 1996, Seite 620

Die Auswirkungen von Mindest-KöSt und Werkvertragsteuer auf die Rechtsformwahl

Soll die Rechtsform der GmbH weiterhin beibehalten werden?

Mag. Rudolf Siart

Die Anhebung der Mindestkörperschaftsteuer auf 50.000 S führt für kleinere Unternehmen zwangsläufig zu der Frage, ob die Rechtsform der GmbH weiterhin beibehalten werden soll oder nicht. Die schon vorher bestehenden Unterschiede zwischen Einkommensteuertarif in den unteren Progressionsstufen und dem fixen Satz der Körperschaftsteuer von 34% werden durch die Erhöhung der Mindestkörperschaftsteuer verschärft. Die „Werkvertragsteuer" scheint ja, wenn auch mit höherer Freigrenze (7.000 S), zumindest für die nächste Zeit zementiert. Überlegungen, durch Vergesellschaftung einen Ausweg aus der „Werkvertragsteuer" zu finden, werden weiterhin angestellt.

Auch dabei muß die Gesamtabgabenbelastung der zu wählenden Rechtsform bedacht werden. Es darf ja die Flucht aus der „Werkvertragsteuer" nicht zum Bumerang werden. Die Fragen und möglichen Lösungen sind hinsichtlich der Abgabenbelastung (Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) vielschichtig. Bloße Kostenvergleiche der jeweiligen Ertragsteuer und der jeweiligen Sozialversicherungsform müssen in eine Gesamtbetrachtung gebettet werden. Eine Betrachtung, die Lohnnebenkosten, Aufteilung der Gewinne auf mehrere Gesellschafter, deren Einkommensverh...

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