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SWK 34, 5. Dezember 1996, Seite R 126
Gerichtsgebühren: Nachlaß
•Ein Nachlaß von Gerichtsgebühren kann nicht bewilligt werden, wenn der Antragsteller trotz Aufforderung die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände nicht dartut - (§ 9 Abs. 2 GEG), (Abweisung)
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