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SWK 34, 5. Dezember 1996, Seite 126

Gerichtsgebühren: Nachlaß

Ein Nachlaß von Gerichtsgebühren kann nicht bewilligt werden, wenn der Antragsteller trotz Aufforderung die für die Entscheidung maßgeblichen Umstände nicht dartut - (§ 9 Abs. 2 GEG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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