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SWK 34, 5. Dezember 1996, Seite 323

Flucht aus den Werkverträgen als Steuerfalle

Dr. Gerhard Kohler

Tätigkeitsentlohnung bei KEG kann zu Werkvertrag führen

VON DR. GERHARD KOHLER

Ich möchte bewußt nicht zum Gesetzgebungs-Chaos bei den Werkverträgen Stellung nehmen oder Schadenfreude darüber zeigen, daß mit jeder weiteren Änderung jene Zielgruppe, die mit dieser Regelung sozialversicherungsrechtlich eingefangen werden sollte, genug Wege gefunden hat, um aus dieser Klammer zu entfliehen. Jene Arbeitnehmer mit einem Lohn bis zu 7.000 S dürften auf diesen Fluchtzug aufgesprungen sein und können nun ihr geringes Entgelt sozialversicherungsfrei beziehen. Denn die Einkommensteuer war für die steuerehrlichen Werkvertragsbezieher nie das Problem, sondern nur die zusätzliche Sozialversicherung. Einer der Fluchtwege besteht in der Gründung einer Kommanditerwerbsgesellschaft. Doch dies kann zur Steuerfalle werden.

Mit der Gründung einer Personengesellschaft kann jeder Werkvertragsnehmer der speziellen Werkvertragsklammer entkommen. Dies ist der Grund, warum in letzter Zeit die Gründungen solcher Personengesellschaften wesentlich zugenommen haben. Doch bedingt die Gründung einer Personengesellschaft, daß dabei mindestens zwei Gesellschafter notwendig sind. Schließen sich nun mehrere bisherige Werkv...

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