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Negativer Teilwert
Negativer Teilwert (§ 6 EStG)
Ist der Wert eines Gegenstandes negativ (z. B. kontaminiertes Grundstück, schrottreife Maschine etc.), dann ist in der Bilanz auch dieser negative Wert anzusetzen, indem die Bewertung auf der Aktivseite mit Null zu erfolgen hat und auf der Passivseite der negative Wert als „neuer Posten" i. S. d. § 265 HGB anzusetzen ist (Reinhard Möller in BB 1996, 2291).