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SWK 30, 20. Oktober 1995, Seite R 115

Gewerbeertrag: Kürzung

Bei Ermittlung desGewerbeertrageseiner GmbH war der Gewerbeertrag um den gesamten aus einer Beteiligung der GmbH an einer Personengesellschaft stammenden Gewinn zu kürzen - (§ 8 Z 2 GewStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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