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Diensterfindungsvergütung ist Entgelt im Sinne des IESG
Die Zuerkennung einer Prämie für vom Arbeitnehmer durchgeführte Verbesserungen oder für Diensterfindungen erfolgt als Abgeltung für eine Arbeitsleistung und stellt keinen von dieser synallagmatischen Beziehung unabhängigen Anspruch dar. Die für eine Diensterfindung gebührende Vergütung ist ein Teil des Arbeitslohnes. (Zu § 1 Abs. 2 Z 1 IESG; 8 Ob S 16/94)