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SWK 30, 20. Oktober 1995, Seite 064

Diensterfindungsvergütung ist Entgelt im Sinne des IESG

Die Zuerkennung einer Prämie für vom Arbeitnehmer durchgeführte Verbesserungen oder für Diensterfindungen erfolgt als Abgeltung für eine Arbeitsleistung und stellt keinen von dieser synallagmatischen Beziehung unabhängigen Anspruch dar. Die für eine Diensterfindung gebührende Vergütung ist ein Teil des Arbeitslohnes. (Zu § 1 Abs. 2 Z 1 IESG; 8 Ob S 16/94)

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