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Streichung des Verlustausgleiches bei den Einkunftsarten 5-7?
I. Einschränkung der Verlustbeteiligungsmodelle
Im Gutachten zur Budgetkonsolidierung des Beirates für Wirtschafts- und Sozialfragen vom ist unter Tz. 6.6.2.2.5., Verlustausgleiche, wörtlich ausgeführt:
"Verlustbeteiligungsmodelle und Bauherrenmodelle werden derzeit massiv aus öffentlichen Mitteln gefördert und haben verteilungspolitisch problematische Wirkungen, ohne daß sichergestellt ist, daß das geförderte Modell volkswirtschaftlich sinnvoll ist. Der Beirat spricht sich deshalb für eine Einschränkung künftiger Verlustbeteiligungsmodelle aus. Es ist technisch nicht ganz einfach, die Verlustverrechnung zwischen verschiedenen Verlustentstehungsquellen und Einkunftsquellen wirksam zu unterbinden. Der Beirat empfiehlt, daß eine Expertengruppe ehebaldigst diesbezüglich Lösungsansätze ausarbeiten soll. Die Mehreinnahmen sollen 0,5 Mrd. S bis 1 Mrd. S betragen."
Im BMF will man anscheinend hier über die Beiratsempfehlung weit hinausgehen; folgende Überlegungen werden diskutiert:
Bei den Einkunftsarten 5, 6 und 7 sollen Verluste nur in sich vortragsfähig sein. Der Ausgleich innerhalb der Einkunftsart ist immer möglich. Bei den Einkunftsarten 1, 2 und 3 wird voraussichtlich keine Ä...