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SWK 30, 20. Oktober 1995, Seite 055

Änderungen des Einzelabschlusses durch das EU-GesRÄG (Hofians)

Univ.-Doz. Mag. Dr. Robert Hofians

Die vorgesehenen Neuregelungen im Überblick

UNIV.-DOZ. MAG. DR. ROBERT HOFIANS

Die vorgesehene vollständige Anpassung des HGB an den EU-Richtlinien (RL) bedingt Änderungen, die der Vereinheitlichung der Gliederung, Bewertung, Prüfung und Offenlegung bei Kapitalgesellschaften im EU-Raum dienen sollen. Die endgültige Umsetzung der EU-RL bedingt auch eine Neuregelung der Größenklassen und verursacht Rechtsfolgen für Kapitalgesellschaften, was erhebliche Konsequenzen für die Aufstellung, die Prüfung und die Offenlegung von Jahresabschlüssen zur Folge haben kann.

1. Anpassungsbedarf durch EWR und EU Mit der Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist Österreich zur Umsetzung einer Reihe von EG/EU-Normen spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des EWR-Abkommens verpflichtet. Daher sind aus gesellschaftsrechtlicher Sicht folgende Richtlinien vollständig in den österreichischen Rechtsbestand zu übernehmen: • Publizitätsrichtlinie (Erste Richtlinie, 1968) • Kapitalrichtlinie (Zweite Richtlinie, 1976) • Verschmelzungsrichtlinie (Dritte Richtlinie, 1978) • Bilanzrichtlinie (Vierte Richtlinie, 1978) • GmbH & Co.-Rich...

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