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SWK 30, 20. Oktober 1995, Seite T 76

Beschwerde bei EU-Kommission wegen NoVA-Regelung

Vorwurf: Finanzministerium behindert Selbstimporteure

(apa) - Die Kammer für Arbeiter und Angestellte hat bei der EU-Kommission gegen die Behinderung von Auto-Selbstimporten durch eine neue Regelung der Normverbrauchsabgabe Beschwerde eingelegt. Die Arbeiterkammer kritisiert, daß die Bemessungsgrundlage für die NoVA importierter Fahrzeuge nicht nach dem Rechnungsbetrag, sondern nach einem "gemeinen Wert" berechnet wird.

Für diesen "gemeinen Wert" wurde vom Finanzministerium in einem Erlaß festgelegt, daß ein fiktiver Verkaufspreis bei Neuwagen durch den österreichischen Listenpreis minus 20 Prozent festzulegen sei. Die Arbeiterkammer weist allerdings darauf hin, daß laut EU-Studie die heimischen Autopreise bis zu 55 Prozent über jenen in anderen EU-Ländern liegen. Durch die Praxis des Finanzministeriums würden somit Eigenimporte behindert. Es handle sich somit um eine Pauschalsteuer, die aus der EU-importierte Fahrzeuge gegenüber heimischen steuerlich benachteilige, kritisiert die Arbeiterkammer. Zudem werde ein Rabatt bei in Österreich gekauften Fahrzeugen vom Finanzamt anerkannt. Preisdifferenzen aus der EU würden nur bis zu 20 Prozent berücksichtigt.

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