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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Zinsen von Krediten, die im Zusammenhang mit anderen Umsätzen eingeräumt werden (BMF-Erlaß)
(BMF) - Die nachstehenden Ausführungen erfolgen im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch nicht begründet.
Aufgrund der Rechtsprechung des , und vom , Rs. C-281/91) ergibt sich ab 1995 für die umsatzsteuerrechtliche Vorgangsweise bei der Versteuerung der Zinsen von Krediten, die im Zusammenhang mit Leistungen gewährt werden, folgendes:
1. Zinsen vor Leistungserbringung
Zinsen, die im Zusammenhang mit Zahlungen vor Leistungserbringung (Anzahlungen) stehen, sind kein Entgelt für einen Kredit, sondern Bestandteil des zu versteuernden Entgelts ().
S. A 646
2. Zinsen nach Leistungserbringung
2.1. Zinsen ohne Vereinbarung
Verzugs- und Prozeßzinsen: Schadenersatz () und daher nicht umsatzsteuerbar.
2.2. Vereinbarte Zinsen
Wird im Zusammenhang mit einer Lieferung oder sonstigen Leistung ein Kreditgeschäft vereinbart, so liegen nach dem , zwei getrennt zu beurteilende Rechtsgeschäfte, nämlich eine Lieferung ode...