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Umspannwerk: Einheitswert
• Ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen kann bei der Feststellung des Einheitswertes für einUmspannwerknicht den Abschlag von jährlich 2,5% für Fabriksgebäude, sondern nur den allgemeinen Abschlag von jährlich 1,3% beanspruchen - (§ 53 Abs. 6 BewG), (Abweisung)
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