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SWK 30, 20. Oktober 1995, Seite 118

Werbungskosten: doppelte Haushaltsführung

Ein Arbeitnehmer kann erhöhte Werbungskosten wegendoppelter Haushaltsführungnur dann beanspruchen, wenn die Beibehaltung des bisherigen Wohnsitzes ausschließlich beruflich veranlaßt ist - (§ 16 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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