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SWK 30, 20. Oktober 1995, Seite B 63

Sind Trinkgelder in die Berechnung der Abfertigung einzubeziehen? (Trattner)

Dr. Hans Trattner

Unterschiedliche Entgeltsbegriffe in verschiedenen Rechtsbereichen

VON DR. HANS TRATTNER

Trinkgelder, die der Arbeitnehmer für persönliche Dienstleistungen vom Kunden des Arbeitgebers erhält, sind in die Bemessungsgrundlage der Abfertigung nicht einzubeziehen. Mit dieser Frage hat sich der Oberste Gerichtshof in seiner Entscheidung vom , 9 Ob A 249/94, auseinandergesetzt. Bereits die Vorinstanzen haben diese Frage zutreffend verneint und dazu auf die diesbezügliche Judikatur und Lehre verwiesen.

Entgegen anderen Rechtsbereichen (etwa dem ASVG oder dem EStG) kennt das Arbeitsrecht keine allgemeingültige Legaldefinition des Entgeltes. Nach der entsprechenden Judikatur und Lehre wird unter Entgelt vielmehr jede Art von Leistung verstanden, die den Dienstnehmern für die Zurverfügungstellung ihrer Arbeitskraft gewährt wird. Leistungen Dritter sind nur dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, wenn zwischen dem Dienstgeber und dem Dienstnehmer entsprechende vertragliche Vereinbarungen getroffen wurden oder wenn sich eine Zuordnung der Leistungen aus den sonstigen Umständen ergibt; im Gegensatz dazu stehen Leistungen, die einem Dienstnehmer nur aus Gelegenheit seines Dienstverhältnisses von...

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