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Notwendiges Betriebsvermögen
• Dient ein Grundstück (Gebäude) zum Teil dem Betrieb und zum Teil außerbetrieblichen Zwecken, so ist der betrieblich genutzte Teilnotwendiges Betriebsvermögen - (§ 4 Abs. 1 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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