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SWK 13, 1. Mai 1995, Seite R 49

Kreditverträge: Stempel- und Gerichtsgebühren

Die Befreiung von der Stempel- und Gerichtsgebührenpflicht für Kreditverträge im Zusammenhang mit gefördertenBauvorhabenkann nicht beansprucht werden, wenn im Zeitpunkt der Ausstellung des Schuldscheins noch kein behördlich genehmigter Finanzierungsplan vorliegt - (§ 33 TP 19 Abs. 4 Z 9 GebG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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