Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kreditverträge: Stempel- und Gerichtsgebühren
• Die Befreiung von der Stempel- und Gerichtsgebührenpflicht für Kreditverträge im Zusammenhang mit gefördertenBauvorhabenkann nicht beansprucht werden, wenn im Zeitpunkt der Ausstellung des Schuldscheins noch kein behördlich genehmigter Finanzierungsplan vorliegt - (§ 33 TP 19 Abs. 4 Z 9 GebG), (Abweisung)
()