Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuerliche Behandlung von Entsorgungsgutscheinen nach der VO über die Rücknahme von Kühlgeräten (BMF-Erlaß)
(BMF) - § 3 der Verordnung des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Rücknahme von Kühlgeräten, BGBl. Nr. 408/1992, wurde mit Verordnung vom , BGBl. Nr. 168/1995, dahingehend abgeändert, daß derjenige Händler, der ein Kühlgerät an einen Letztverbraucher abgibt und an einem flächendeckenden Entsorgungssystem (UFH-GmbH) teilnimmt, gemeinsam mit dem Kühlgerät einen Gutschein im Wert von 100 S der UFH-GmbH mitabzugeben hat. Der Gutschein ist am abgegebenen Kühlgerät dauerhaft anzubringen. Er wird bei Rückgabe des Kühlgerätes zur Entsorgung an einen Händler oder eine Übernahmestelle auf die anfallenden Entsorgungskosten angerechnet.
Der Verkauf eines Kühlgerätes und dessen Entsorgung sind zwei getrennt zu versteuernde Leistungen. Die Abgabe des Gutscheines erfolgt nicht im Zusammenhang mit der Veräußerung, sondern der Entsorgung des Kühlgerätes. Zum Zeitpunkt der Abgabe des Gutscheines ist noch nicht bekannt, wer das Kühlgerät entsorgen beziehungsweise den Gutschein auf die Entsorgungskosten anrechnen wird. Bei der Abgabe des Gutscheines handelt es sich daher nicht um eine umsatzsteuerbare Anzahlung zu einer konkreten Leistung. Die Abgabe des Gutscheines ...