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Wohnsitz bei ledigem Großjährigen
Wohnsitz bei ledigem Großjährigen (§ 26 BAO)
Ein 31jähriger, der seit dem Studium im Ausland beschäftigt ist, hat in dem in seinem Elternhaus ihm für Kurzbesuche weiterhin zur Verfügung stehenden "Jugendzimmer" keinen Wohnsitz, auch wenn er dort polizeilich nicht abgemeldet worden ist (RME 16 in ÖStZ 1995, 102).
Nachholen von Wiederaufnahmen (§ 303 Abs. 4 BAO)
Hat das Finanzamt die Wiederaufnahmsgründe nur für ein Jahr angeführt, dann war die Wiederaufnahme der anderen Jahre rechtswidrig. Werden daher diese Bescheide von der Oberbehörde aufgehoben, dann kann das Finanzamt innerhalb der Frist des § 304 BAO die bislang unterlassenen Wiederaufnahmen mit der entsprechend richtigen Begründung nachholen (RME 17 in ÖStZ 1995, 102).