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Fremdenverkehrsbeitrag Salzburg
• Die Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-AG ist nicht verpflichtet, in Salzburg einenFremdenverkehrsbeitragzu entrichten - (§ 2 Salzburger Fremdenverkehrsgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( bis 0065)