Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 13, 1. Mai 1995, Seite 052

Fremdenverkehrsabgabe Stmk.

Ein Einfamilienhaus in der Steiermark, das überwiegend während des Wochenendes, des Urlaubes und der Ferien bewohnt wird, unterliegt der steiermärkischenFremdenverkehrsabgabe- (§ 9 a Stmk. FrVerkAbgG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...