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UMSATZSTEUER
UMSATZSTEUER
Planung eines Messestandes (§§ 3, 3 a UStG)
Die Lieferung eines Messestandes wird dort ausgeführt, wo sich der Messestand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet. Sonstige Leistungen, die die Planung und den Aufbau eines Messestandes betreffen, stehen im Zusammenhang mit dem Messegrundstück. Damit werden die Planungsleistungen etc. am Ort der Messe erbracht (BFH , V R 30/92 in BStBl. II 1995, 151 und BB 1995, 553).
Sport- und Freizeitzentrum (§ 10 UStG)
Der Betreiber einer Sport- und Freizeiteinrichtung, der seine Leistungen Clubmitgliedern gegen ein monatliches Pauschalentgelt zur Verfügung stellt, erbringt keine begünstigten Leistungen. Denn der Betreiber führt durch die Überlassung von Sauna und Schwimmbad als eine von vielen Leistungen keine unmittelbar mit dem Schwimmbad verbundenen Umsätze aus. Er erbringt kein Leistungsbündel aus begünstigten und nicht begünstigten Leistungen, sondern eine Leistung besonderer Art, die nicht unter eine Begünstigung fällt. Umsatzsteuerlich ist damit eine einheitliche nicht aufteilbare Leistung anzunehmen (BFH , V R 88/92, BStBl. II 1994, 959 und BB 1995, 552).