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SWK 13, 1. Mai 1995, Seite 011

EINKOMMENSTEUER

EINKOMMENSTEUER

Doppelwohnsitz (§ 16 Abs. 1 EStG)

Ein in Gmunden beibehaltener Familienwohnsitz (Argument war, daß sich die Ehegattin dort um einen Liegenschaftsbesitz kümmern muß) bei einem 70 km entfernt in Linz arbeitenden Angestellten ist privat veranlaßt und führt damit zu keinen Werbungskosten (RME 15 in ÖStZ 1995, 102).

Vermögensübertragung gegen Mindestzeitrente (§ 18 Abs. 1 Z 1 EStG)

Überlassen Eltern einem Kind einen Vermögensgegenstand gegen eine Leibrente, die für eine bestimmte Mindestdauer zu zahlen ist, handelt es sich i. d. R. nicht um eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen mit den Rechtsfolgen der Abziehbarkeit von Sonderausgaben und der Steuerbarkeit von Einkünften aus wiederkehrenden Leistungen, sondern um ein entgeltliches Veräußerungsgeschäft (BFH , X R 58/92 in BB 1995, 606).

Zufluß nach Kassaschluß (§ 19 Abs. 1 EStG)

Sollte der Zufluß von Einnahmen am 31. 12. nach Kassaschluß erfolgen, dann könnte der Steuerpflichtige nicht mehr darüber im alten Jahr verfügen, sodaß der Zufluß erst im Folgejahr sein soll (W. D. in RdW 1995, 112). Erfolgt der Zufluß noch vor Kassaschluß, dann könnte dies zu einem Nachsichtsfall führen, weil der Steuerpflichtige nicht mehr rechtzeitig durch Vorziehen von Ausgaben disponiere...

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