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SWK 13, 1. Mai 1995, Seite 052

KSt: Gemeinnützige Bauvereinigung

Die Befreiung von der Körperschaftsteuer fürgemeinnützige Bauvereinigungengeht nicht verloren, wenn die Nutzfläche aller Geschäftsräume eines Bauvorhabens ein Drittel der Gesamtnutzfläche übersteigt - (§ 5 Z 10 KStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

(2 VwGH Erk. , 92/15/0180; 92/15/0227)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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