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Privatstiftungen Handlungsbedarf noch 1995!
(SWK) - Das Privatstiftungsgesetz enthält in Artikel VIII eine Befreiung von der Grunderwerb-, der Erbschafts- und der Schenkungssteuer, wenn eine Zuwendung an eine österreichische Privatstiftung erfolgt, die bis zum zum Firmenbuch angemeldet wird und das zugewendete Vermögen am nachweislich einer der in Artikel VIII genannten ausländischen Vermögensmassen zuzurechnen war. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Gassner analysiert in einem Beitrag, der in der November-Ausgabe der Fachzeitschrift "Steuer & Wirtschaft International" (SWI) erschienen ist, diese Vorschrift. Er kommt dabei zum Ergebnis, daß die Befreiungsregelung auch nach 1995 noch Bedeutung haben wird. Allerdings kommen die Vorteile nur in Betracht, wenn die Privatstiftung noch heuer ins Firmenbuch eingetragen wird. Prof. Dr. Gassner geht auf die Gestaltungsüberlegungen dazu näher ein.